Anerkennung eines Scheidungsurteils in der Türkei

 

Türkcede: https://vboe.de/bosanma-karari-turkiye%E2%80%99de-nasil-tenfiz-edilmelidir/

Haben sich türkische oder türkischstämmige Bürger in Deutschland geschieden, dann stellt sich immer wieder die Frage, ob und wie sie das deutsche Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen lassen müssen.

Das türkische Recht schreibt hierfür ein gerichtliches Verfahren vor, dass dem deutschen Scheidungsverfahren ähnelt. Geregelt ist das Verfahren in Art. 58 des Gesetzes über das internatoinale Privat- und Zivilverfahrensrecht (Nr. 5718). Das Gericht entscheidet über die Anerkennung per Beschluss. Zuständig sind entweder das Familiengericht oder das Zivilgericht erster Instanz, und zwar am Ort des letzten Aufenthalts (Wohnort). Für Ausländer besteht zudem eine Wahlmöglichkeit. Sie können ihren Antrag beim jeweils zuständigen Familiengericht in Ankara, Instanbul oder Izmir stellen.

Die Durchführung des entsprechenden Verfahrens ist die Voraussetzung dafür, dass das deutsche Urteil in der Türkei Rechtswirkung entfaltet. Fehlt eine solche Anerkennung, dann ist die deutsche Entscheidung für die Behörden nicht bindend. Insbesondere im türkischen Personenregister werden die Eheleute dann weiterhin als verheiratet geführt, mit möglicherweise erheblichen Konsequenzen für zivilrechtliche Fragen in der Türkei.

Für die Antragstellung wird nicht zwingend ein Rechtsanwalt benötigt, der Antragsteller kann persönlich beim Gericht vorsprechen.In der mündlichen Verhandlung sollen beide Parteien anwesend sein, es kann aber auch in Abwesenheit einer Partei entschieden werden. Lassen sich beide Parteien anwaltlich vertreten, dann dauert das Verfahren oft nur einige Tage (1-2 Wochen).

Problematisch sind in der Regel die Fälle, in denen eine Partei nicht anwaltlich vertreten ist und sich auch nicht um die Verfahrensförderung kümmert. Das Verfahren kann dann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sollten die gerichtlichen Unterlagen einer Partei nicht zugestellt werden können, kommt es ähnlich wie in Deutschland zu einer öffentlichen Zustellung. Auch dies verzögert das Verfahren erfahrungsgemäß erheblich.

Vor der Beauftragung eines Anwalts in der Türkei sollte über die Kosten gesprochen werden. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass der Anwalt nur für das Anerkennungsverfahren -und nicht generell- beauftragt wird.

Bei der Vermittlung geeigneter Kollegen in der Türkei helfen wir Ihnen gerne.

Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht-

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für ArbeitsrechtFamilienrecht und Verkehrsrecht

www.vboe.de

vboe.de

Kanzlei Schenefeld

Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969

Email schenefeld[at]vboe.de

Kanzlei Altona

Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg

Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Email altona[at]vboe.de

www.wir-sind-arbeitsrecht.de

blog.wir-sind-arbeitsrecht.de