Kosten der Scheidung: Wohnung muss notfalls verkauft werden

Nach einer Entscheidung des OLG Saarland haben Eheleute im Scheidungsverfahren dann keinen Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, wenn sie eine Eigentumswohung besitzen und diese verwerten könnten. Jedenfalls sei es den Eheleuten zumutbar, einen Kredit aufzunehmen und dazu gegebenenfalls das Wohneigentum zu belasten. Machten die Eheleute von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, komme eine Scheidungs auf Staatskosten nicht in Betracht.

Quelle: OLG Saarland, 09.12.2010, Az: 9 WF 113/10

Avukat / Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht- und Berufsbetreuer

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht