Vaterschaftstest: Verstorbener darf exhumiert werden

vaterschaftstest

Wieder hat der BGH das Recht von Kindern auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt. Entscheiden musste das Gericht in einem Fall, in dem ein junger Mann die Exhumierung seines verstorbenen Vaters verweigerte, um diesem für einen Vaterschaftstest der vermeintlichen Stiefschwester des jungen Mannes eine DNA-Probe zu entnehmen (Beschl. v. 29.10.2014; Az.: XII ZB 20/14).

Der Antrag der Frau sei zulässig, so die Richter. Ihre Angaben könnten ausreichende Anhaltspunkte für eine Vaterschaft bieten, so dass eine Exhumierung mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis liefern könnte.

Die Frau habe auch ein Interesse an der Feststellung der biologischen Vaterschaft. Dies werde nicht dadurch gemindert, dass sie bereits seit vielen Jahren über die potenzielle Vaterschaft informiert war.

BGH: Rechte des Kindes gehen bei Vaterschaftstest vor

Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen müsse in einem solchen Fall hinter dem Recht des Kindes zurücktreten und so eine Exhumierung zur DNA-Analyse erlauben.

Das Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung finde sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention, als auch in dem deutschen Grundgesetz besondere Verankerung, denn die eigene Herkunft sei zentrales Merkmal für die Entfaltung der eigenen Individualität.