Versicherung zahlt nicht: wann kann ich klagen?

Nach einer konkreten Bezifferung des Schadens gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall muss man oft Wochen warten, bis die Versicherung die Sache bearbeitet. Jedoch sollte man mindestens vier Wochen warten, bevor man Klage einreicht. Die Gewährung einer Vier-Wochen-Frist ist nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung auch bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ein angemessener Zeitraum (OLG Stuttgart; Beschluss vom 26.04.2010; Az.: 3 W 15/10).

Zwar dürfen keine starren Bearbeitungsfristen festgelegt werden, da immer die individuellen Einzelheiten eines jeden Schadensfalles beachtet werden müssen. Allerdings sollte dem Haftpflichtversicherer in jedem Fall eine Prüfungsfrist von mindestens vier Wochen eingeräumt werden.

Begründend wird hierfür angeführt, dass die Bearbeitung von Schadensersatzforderungen für Versicherungen ein Massengeschäft ist, das in der Anzahl der eingereichten Fälle stark variieren kann. Es ist daher den Unternehmen nicht zuzumuten, dass die für jede Situation ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung haben, um eine sehr kurzfristige Bearbeitung gewährleisten zu können.

Im Gegensatz dazu ist es den Anspruchstellern durchaus zuzumuten, vier Wochen bis zur Klageerhebung zu warten, da die Reparaturwerkstätten in der Regel keine sofortige Zahlung verlangen, wenn die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

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Rechtsanwalt Nils von Bergner2013-11-12 14.28.48-2

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