Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Urlaub?

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Urlaub – was darf der Chef?

Der Sommer kommt, und damit die wohlverdiente Urlaubszeit. Doch nicht immer können Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tatsächlich so entspannen, wie sie es gerne würden. Doch wie viel darf der Chef einem im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer abverlangen? Und wie gestaltet sich die Urlaubsplanung selbst?

Häufig legen Unternehmen Betriebsferien ein und verlangen dann von den Arbeitnehmern, dass sie ihren Urlaub in genau diese Zeit legen. Dies ist zunächst auch zulässig. Allerdings muss beachtet werden, dass der Arbeitgeber maximal drei Fünftel des Jahresurlaubs in die Betriebsferien legen darf.

In den meisten Fällen müssen Urlaubsanträge genehmigt werden. Dessen Bearbeitung darf vom Chef nicht fürsorgewidrig verzögert werden, eine exakte Bearbeitungsfrist gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Ermessen, welche Anträge er genehmigt und welche nicht.

Im Urlaub selbst gilt: üblicherweise ist der Sinn des Urlaubs gerade, dass der Arbeitnehmer entspannen kann und dann erfrischt zur Arbeit zurückkehren kann. Daher sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht permanent anrufen oder per Mail versuchen zu erreichen. Liegt jedoch eine Notsituation für das Unternehmen vor, dürfen Vorgesetzte den Arbeitnehmer auch in seinem Urlaub stören. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mitarbeiter im Betrieb der einzige Verantwortliche für einen bestimmten Aufgabenbereich ist.